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Grenzgänger

Grenzgänger


Grenzgänger werden heißt nicht nur über die Grenze fahren und Schweizer Franken verdienen.


Welche Rechte und Pflichten erwerben sie mit dem Status Grenzgänger.

Grenzgänger bedürfen einer sehr individuellen Beratung. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass man explizit auf die Bedürfnisse und die persönliche Situation des Kunden eingeht.

Gerade im Bereich Krankenversicherung gibt es seit dem 01.06.2002 besondere Gegebenheiten durch die Bilateralen Verträge der EU mit der Schweiz. Dadurch ist jeder neue Grenzgänger erst einmal im Land des Arbeitgebers pflichtversichert. Man kann sich davon befreien lassen, jedoch macht dies nicht für jeden Grenzgänger Sinn. 

Ob dies für Sie zutrifft, erarbeiten wir gerne in einem persönlichen Gespräch.
Diese sowie weitere Fragen wie beispielsweise, die Rückkehrmöglichkeit in die Deutsche Krankenkasse o.ä. werden wir ebenso mit Ihnen klären. 

Wir zeigen Ihnen alle Wege auf, mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Des weiteren bieten wir Ihnen, in Zusammenarbeit mit schweizerischen und deutschen Sozial- bzw. Krankenversicherungen, sowie auch deutschen und schweizerischen Privatversicherungen, eine Rundumberatung an.  Auf Wunsch können wir Ihnen diese Rundumberatung durch die Zusammenarbeit mit  Steuerberatern in der Region, die sich bestens mit der Thematik Grenzgänger auskennen, vervollständigen.

Aufenthalter in der Schweiz

 Aufenthalter in der Schweiz sind diejenigen, die nicht die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen, aber in der Schweiz ar­beiten und wohnen. Die “Umwandlung” eines Grenzgängers in einen Aufent­halter ist durchaus möglich. 
Der Grenzgänger kann über seinen Arbeitgeber eine Aufenthaltsbewilligung B beantragen. 

Auch hier überprüfen wir mit Ihnen ob dieser Schritt sinnvoll ist, oder ob eine andere Alternative für Sie besser passt.

Wir freuen uns auf Ihre Fragen.


Fragen Sie nach:

  • Rückkehrmöglichkeiten in die deutsche gesetzl. Kasse
  • Kosten bei Familienversicherung
  • Leistung bei Familienversicherung
  • Leistungen im Ausland und in Deutschland
  • Lücken durch das Bilaterale Abkommen
  • Möglichkeiten der Zusatzversicherung
  • Kosten und Alternativen bei Arbeitslosigkeit
  • Begrenzungen der Gebührenordnungen
  • Kooperationen mit schweizer Ärzten und Krankenhäusern




Sie sind Grenzgänger oder werden es in absehbarer Zeit?
Dann zögern sie nicht uns anzurufen und vereinbaren einen unverbindlichen Beratungstermin. 

Aus einer Vielzahl von Möglichkeiten, finden wir auch für Sie die bestmögliche Versorgung.

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