Grenzgänger bedürfen einer sehr individuellen Beratung. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass man explizit auf die Bedürfnisse und die persönliche Situation des Kunden eingeht.
Gerade im Bereich Krankenversicherung gibt es seit dem 01.06.2002 besondere Gegebenheiten durch die Bilateralen Verträge der EU mit der Schweiz. Dadurch ist jeder neue Grenzgänger erst einmal im Land des Arbeitgebers pflichtversichert. Man kann sich davon befreien lassen, jedoch macht dies nicht für jeden Grenzgänger Sinn.
Ob dies für Sie zutrifft, erarbeiten wir gerne in einem persönlichen Gespräch.
Diese sowie weitere Fragen wie beispielsweise, die Rückkehrmöglichkeit in die Deutsche Krankenkasse o.ä. werden wir ebenso mit Ihnen klären.
Wir zeigen Ihnen alle Wege auf, mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Des weiteren bieten wir Ihnen, in Zusammenarbeit mit schweizerischen und deutschen Sozial- bzw. Krankenversicherungen, sowie auch deutschen und schweizerischen Privatversicherungen, eine Rundumberatung an. Auf Wunsch können wir Ihnen diese Rundumberatung durch die Zusammenarbeit mit Steuerberatern in der Region, die sich bestens mit der Thematik Grenzgänger auskennen, vervollständigen.