Säule 3a
Ein in der Schweiz bereits seit langem stark in Anspruch genommenes Mittel zur Verbesserung der Einkommenssituation im Rentenbezug ist die Säule 3a. Diese erlaubt den in der Schweiz ansässigen Arbeitnehmern den Aufbau einer zusätzlichen Rente mit der Förderung der Sparbeiträge durch Steuerersparnisse bzw. -zuschüssen.
Die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe hat mit Ihrem Schreiben vom 10.12.2015 neue steuerliche
Rahmenbedingungen zur Anwendung des § 3 Nr. 63 EStG im Rahmen des Schweizer Grenzgängergeschäfts
veröffentlicht. Genügte bislang die rein formale Versicherungsnehmerstellung des Schweizer Arbeitgebers, so
stellt die OFD in dem Schreiben nun klar, dass ab dem Veranlagungszeitraum 2016 dieser sämtliche Rechte und
Pflichten aus dem Versicherungsvertrag inne haben muss. Für diese Sonderkonstellation der
Direktversicherung gelten grundsätzlich keine anderen Anforderungen als für inländische Arbeitgeber. Lediglich
die Pflicht zur Beitragszahlung darf auf den Arbeitnehmer im Rahmen einer Zweckbindungserkärung
übertragen werden. Des Weiteren erfolgte ein Hinweis, dass ausschließlich der in der Zweckbindungserklärung
ausgewiesene Betrag als steuerfrei im Sinne des § 3 Nr. 63 EStG angesehen werden kann. Ggf. vereinbarte
dynamische Vertragsanpassungen und / oder Beitragszuzahlungen seien zukünftig nicht zu berücksichtigen.
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