Das Optionsrecht als Grenzgänger in der Schweiz
Das Optionsrecht in der Schweiz, wird eine dreimonatige Wahlfrist genannt, die jeder Grenzgänger erhält sobald er seine Tätigkeit als Grenzgänger antritt.
Ab diesem Zeitpunkt besteht eine Versicherungspflicht nach
KVG
( das
Krankenversicherungsgesetz
in der Schweiz), in der er sich versichern muss.
Durch das Optionsrecht, kann der Grenzgänger sich von dem KVG in der Schweiz befreien lassen und sich Freiwillig Gesetzlich oder auch Privat in Deutschland versichern.
Gerne helfen wir Ihnen auch hier bei allen Abläufen bezüglich Ihres Optionsrechts.
Durch unsere langjährige Erfahrung mit dem Sozialversicherungssystem der Schweiz und kantonalen Ämtern wissen wir, wie wir Ihnen richtig zur Seite stehen und Ihnen auch hier professionell weiterhelfen.